Allgemeine Geschäftsbedingungen

Provisionszahlung

Bei Verkauf

Der Käufer verpflichtet sich, bei Abschluss eines Kaufvertrags eine Nachweis- bzw. Vermittlerprovision an Cornelia Bechhofer Immobilien zu entrichten. Diese entspricht dem im Angebot angegebenen Satz von 5,95% des notariell beurkundeten Kaufpreises bei inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Abschluss eines wirtschaftlich gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht. Unser Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn ein Kaufvertrag zu anderen als von uns angegebenen Bedingungen abgeschlossen wird. Die Provision ist verdient und fällig mit Abschluss des Kaufvertrags.

Unser Provisionsanspruch besteht auch, falls weitere Verträge durch von uns vermittelte Verträge oder ursächlich durch uns zustande kommen, die im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. Werden aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung direkte Verhandlungen mit den jeweiligen Parteien aufgenommen, sind wir unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Cornelia Bechhofer Immobilien hat Anrecht auf Anwesenheit und auf eine Vertragsabschrift. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Langen.

Bei Vermietung

Aufgrund des im Juni 2015 in Kraft getretenen „Bestellerprinzips“ ist der Vermieter zur Provisionszahlung verpflichtet, wenn durch unsere Vermittlung und in seinem Auftrag ein Mieter gefunden wird.Die Höhe der Provision richtet sich im Einzelfall nach dem Aufwand bzw. nach vorheriger Absprache.

Bei Suchauftrag

Die Provision beträgt bei erfolgreich abgeschlossenem Suchauftrag 2,38 Monatsmieten inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19% . Sie ist verdient und fällig mit Abschluss des Mietvertrags und ist vom Auftraggeber zu entrichten.

Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Der Empfänger verpflichtet sich, alle Angebote vertraulich zu behandeln. Gibt er sie ohne unsere Zustimmung an Dritte weiter und kommt daraus ein Miet- oder Kaufvertrag zustande, ist ebenfalls Provision in voller Höhe an uns zu entrichten.

Alle gegebenen Daten des Objekts beruhen auf Angaben des Vermieters bzw. des Verkäufers. Cornelia Bechhofer Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Die angebotene Geschäftsgelegenheit gilt als unbekannt, sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich schriftlich erfolgt.

Zwischenvermietung und Irrtum vorbehalten.